Ge­mein­de­ge­sang wieder möglich

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Die Lockerungsverordnung ermöglicht ab 19. Mai wieder reduzierten Gemeindegesang
Sommerfreizeit

Im Vorfeld der Öffnungsschritte durch die Bundesregierung am 19. Mai hat sich Kultusministerin Susanne Raab am Freitag mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften auch auf eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.

Die  bestehenden Schutzmaßnahmen wie Tragen von FFP2-Masken und Mindestabstand von 2 Meter von Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, sind weiter gültig. Ab 19. Mai ist "reduzierter Gesang" mit FFP2-Maske und unter Einhaltung des 2m Abstandes möglich.  

Für die Mitglieder von Chören, die an der Durchführung eines Gottesdiensts beteiligt sind gilt die sogenannte 3-G-Regel: Getestet, Genesen oder Geimpft. Es ist ein Abstand von 2m Abstand einzuhalten. 

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